VERBINDLICH

Unsere Hausaufgabenordnung

In Anlehnung an das Schulgesetz für das Land Berlin vom 26.01.2004 und den Ausführungsvorschriften für Hausaufgaben unter Berücksichtigung des Hortkonzeptes im Rahmen einer offenen Ganztagsschule.

1.      Grundsatz

  • Hausaufgaben unterstützen den Unterricht,
  • können mündlich oder schriftlich sein,
  • müssen selbstständig angefertigt werden können,
  • sollen altersgemäß zumutbar sein,
  • die Schülerinnen und Schüler nicht überfordern und die Freizeit nicht unangemessen einschränken.

Eltern sollten nur als Lernbegleiter dienen!

2.      Zweck

Hausaufgaben dienen der Unterstützung und Vertiefung der im Unterricht eingeleiteten Lernprozesse.

Hausaufgaben ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, im Unterricht erworbene Kenntnisse selbstständig anzuwenden und Erlerntes zu festigen. So dienen die Aufgaben andererseits auch dazu, den Schülerinnen und Schülern sowie Lehrern bewusst zu machen, wenn Lernstoffe nicht hinreichend verinnerlicht sind.

Bestimmte Lernprozesse und –inhalte benötigen der häuslichen Ergänzung (z. B. Leseübungen, Lernen von Vokabeln, Gedichten und Einmaleinsreihen, Vorbereitung auf Lernerfolgskontrollen und Klassenarbeiten). Solche mündlichen Hausaufgaben müssen bei der Berechnung des zeitlichen Umfangs durch die Lehrer berücksichtigt werden, um die Kinder nicht zu überfordern.

Hausaufgaben unterstützen die Erziehung zu sorgfältiger, vollständiger und pünktlicher Ausführung von Aufträgen, zu selbstständiger Einteilung der Arbeitszeit sowie zum sachgerechten Gebrauch von Arbeits- und Hilfsmitteln.

Hausaufgaben sollen im Unterricht kontrolliert und ausgewertet werden. Die Kontrolle kann auch in kurzer schriftlicher Form erfolgen.

Hausaufgaben müssen dem Leistungsvermögen der Kinder angepasst und somit im zeitlichen Umfang und im Schwierigkeitsgrad differenziert aufgegeben werden.

3.      Umfang

Der Umfang ist so zu bemessen, dass bei durchschnittlichem Arbeitstempo der Lerngruppe folgende Richtzeiten insgesamt und fachübergreifend nicht überschritten werden:

  1.  Klasse             15 Minuten täglich
  2.  Klasse             30 Minuten täglich
  3.  Klasse             45 Minuten täglich
  4.  Klasse             45 Minuten täglich
  5.  Klasse             60 Minuten täglich
  6.  Klasse             60 Minuten täglich.

4.      Terminliche Einschränkungen

Hausaufgaben dürfen nicht über einen Feiertag sowie über die Schulferien erteilt werden.

Für jede Schulklasse der Klassenstufen 1 – 4 kann flexibel ein Tag festgelegt werden, an dem keine Hausaufgaben aufgegeben werden. Dieser wird dann unter Berücksichtigung der Aktivitäten der ergänzenden Betreuung (AGs) und des Stundenplanes in der ersten Elternversammlung des Schuljahres abgestimmt und kann im Laufe des Jahres nach Abstimmung der Klassenkonferenz veränderten Gegebenheiten angepasst werden.

Hausaufgaben sollten bei Nachmittagsunterricht (nach der 7. Stunde) nicht von einem Tag auf den anderen aufgegeben werden.

5.      Organisation

Die Hausaufgaben werden verbindlich an eine Tafel der Klasse geschrieben, sodass sich die folgenden Fachlehrer einen umfassenden Überblick verschaffen können.

Die Schülerinnen und Schüler führen ein Hausaufgabenheft, in welchem sie täglich die zu erledigenden Aufgaben notieren. Lehrer und Erziehungsberechtigte können das Heft nutzen, um sich gegenseitig über nicht erledigte Aufgaben zu informieren.

Durch regelmäßige gegenseitige Absprache der die Lerngruppen unterrichtenden Lehrerin­nen und Lehrer, aber auch mit den Erzieherinnen und Erziehern ist sicherzustellen, dass die Bestimmungen insbesondere unter Punkt 3 und 4 eingehalten werden und eine unverhältnismäßige Belastung der Schülerinnen und Schüler in einzelnen Fächern vermieden wird.

Erzieher und Eltern müssen den Lehrern Rückmeldung geben, wenn der Umfang der Hausaufgaben zur Überforderung auch eines einzelnen Kindes führt oder die Hausaufgaben aus anderen Gründen nicht erledigt werden konnten. Dann ist ein differenzierteres Vorgehen notwendig. Ein Nacharbeiten ist in der Regel angebracht.

6.      Hausaufgabenbetreuung in der ergänzenden Förderung und Betreuung

Im Rahmen des Ganztagsangebotes (Offene Ganztagsschule) sind – nach dem Schulgesetz für das Land Berlin – insbesondere am Nachmittag Zeiten für die Erledigung von Hausaufga­ben vorzusehen.

Die Kinder in der ergänzenden Förderung und Betreuung haben die Möglichkeit, mit den für die Klassen bzw. Klassenstufen zuständigen Erziehern und Erzieherinnen die Hausaufgaben in der Nachmittagsbetreuung zu erledigen.

Dabei kann nicht gewährleistet werden, dass die Aufgaben stets in vollem Umfang und richtig angefertigt werden. Die Erziehungsberechtigten haben die Kontrollpflicht, ob die Hausaufgaben angefertigt wurden.

7.      Klassenkonferenzen und Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule

Die Klassenkonferenzen beschließen unter Berücksichtigung der Stundenpläne über Umfang und Verteilung der Hausaufgaben für die jeweiligen Klassen im Rahmen der vorliegenden Hausaufgabenordnung. An diesen Konferenzen nehmen auch die für die Klasse zuständigen Erzieherin oder Erzieher und die gewählten Elternvertreter teil. Die Erziehungsberechtigten sind über getroffene Absprachen auf den Elternabenden zu informieren und anzuhören.

Sollten Schülerinnen und Schüler damit überfordert sein, die Hausaufgaben in der veranschlagten Zeit zu erledigen oder aber Verständnisprobleme haben, sind die Lehrerinnen und Lehrer umgehend zu informieren, damit schnell nach Ursachen und Möglichkeiten zur Lösung dieser Probleme gesucht werden kann.

In der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule ist zum Wohl der Entwicklung der Kinder eine vertrauensvolle und angstfreie Atmosphäre besonders wichtig.

8.      Reflexion

Auf den Elternversammlungen, den Gesamtkonferenzen, in der Schülerkonferenz und in der Schulkonferenz sollen sich Lehrerinnen, Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Erzieherinnen und Erzieher und Erziehungsberechtigte mindestens einmal jährlich über ihre Erfahrungen mit den Hausaufgaben austauschen.

Ebenso wird diese Hausaufgabenordnung immer wieder überprüft und gegebenenfalls an sich verändernde Gegebenheiten angepasst.

9.      Die 10 goldenen Regeln für die Hausaufgaben

Damit Hausaufgaben effektiv gemacht werden können, gibt es einige Bedingungen, die für die Kinder unabdingbar wichtig sind:

  1.  Sorgen Sie für Ruhe! Niemand kann wirklich gut bei Lärm,
    einem laufenden Fernseher oder Musik lernen.
  2.  Verhindern Sie Ablenkung. Vereinbaren Sie z. B. mit Freunden eine Zeit,
    in der nicht geklingelt oder angerufen werden darf.
  3.  Handy, PC und Video müssen warten, bis die Hausaufgabenzeit vorbei ist.
  4.  Unterbrechen Sie das Kind so selten wie möglich.
  5.  In kleinen Pausen sind Wassertrinken und leichte Kost wie Obst empfehlenswert!
  6.  Vermeiden Sie Süßigkeiten und schweres Essen vor und während der Hausaugaben,
    denn „ein voller Magen studiert nicht gern“.
  7.  Geben Sie selbst ein gutes Beispiel für einen konzentrierten Arbeitsstil ab.
  8.  Vereinbaren Sie, wie Unterstützung geleistet wird. Beispielsweise probiert das Kind
    zuerst Lösungen allein. Erst dann werden die Eltern dazu geholt.
  9. Lassen Sie sich vom Kind erklären, was es zu tun hat, nicht umgekehrt.
  10. Setzen Sie Lob dort ein, wo es berechtigt ist. Inflationäres Lob nutzt sich ab.

Diese Hausaufgabenordnung stellt die überarbeitete Version nach Beschluss der SK vom 8. April 2014 dar.